Mittwoch ab 14:00 Uhr
Samstag ab 14:00 Uhr
Sonntag ab 10:00 Uhr
Weitere Trainingszeiten und Trainingstage sind nach Notwendigkeit und in Absprache mit der Vorstandschaft möglich.
Gemäß dem "Landesgesetz über Schutz der Sonn- und Feiertage" (Feiertagsgesetz - LFtG) vom 15.Juli 1970 - in Kraft getreten am 1. August 1970 - gelten für den Sport nachfolgende Regelungen.
Verbot von öffentlichen und sportlichen Veranstaltungen:
Sportverbot bis 13.00 Uhr:
Volkstrauertag, Totensonntag und 1. Weihnachtstag
Sportverbot ab 13.00 Uhr:
Heiligabend
Sportverbot ganztäg:
Karfreitag